Allgemeine Geschäftsbedingungen Organmodelle Deutschland

§ 1

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Dies gilt für alle Bestellungen. Die Fa. Organmodelle Deutschland ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

§ 2

Unsere Angebote sind unverbindlich. Verbindlichkeit des Vertrages tritt erst dann ein, wenn es zur schriftlichen Bestätigung des Vertrages durch die Fa. Organmodelle Deutschland kommt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bekannten Preise. Die angegebenen Preise sind reine Nettoendpreise, das heißt, sie gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausschließlich für die vertraglich festgelegten Gegenstände, die auch als Mietsache bezeichnet werden und die dort beschriebenen Lieferzeiträume und -wege. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache ist der Mieter für jeden weitern Tag zur Fortzahlung des Mietzinses laut Vereinbarung verpflichtet. Die Darstellung des Sortiments der Fa. Organmodelle Deutschland stellt kein Angebot dar. Der Kunde gibt durch eine Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon ein verbindliches Angebot ab. Die Fa. Organmodelle Deutschland ist berechtigt, die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch eine Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bestellung anzunehmen. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Fa. Organmodelle Deutschland. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Fa. Organmodelle Deutschland zu vertreten ist. Sollte die Ware beim Lieferanten der Fa. Organmodelle Deutschland nicht verfügbar sein, so wird der Kunde unverzüglich darüber informiert und eventuell bereits geflossene Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstattet. Eine Eingangsbestätigungsmail, die nach Eingang der Bestellung des Kunden versandt wird bzw. die Aufnahme der telefonischen Bestellung bei der Fa. Organmodelle Deutschland stellen keine verbindliche Annahme des Angebotes dar.

§ 3

Der finanzielle Anspruch der Fa. Organmodelle Deutschland besteht ab verbindlicher Bestätigung der Bestellung in voller Höhe. Die Zahlung ist laut Zahlungsziel vor Lieferung ungekürzt anzuweisen, entsprechende Buchungszeiten sind zu berücksichtigen.

Der Preis ist in voller Höhe zu entrichten - sonst erfolgt kein vollständiger Aufbau der Bestellung - Ausnahmen evtl. vertragliche Sonderregelungen. Sonderregelungen werden vertraglich vereinbart, z. B. auch die Bereitstellung von kostenlosen Hilfskräften - Anzahl und Verfügungsdauer sind ebenfalls vertraglich festzuhalten. Bei Nichtanwesenheit der bereitzustellenden Erfüllungsgehilfen des Kunden baut der Vermieter auf Kosten des Kunden auf bzw. ab. Erfolgt der Auf- /Abbau durch Arbeitskräfte des Kunden, stellt der Vermieter einen fachkundigen Mitarbeiter zur Anleitung, die Abrechnung dieser Leistung ist vertraglich zu vereinbaren. Für Verzögerungen beim Auf- /Abbau durch unvorhersehbare Witterungseinflüsse (Sturm, starker Regen, Schnee, Hagel, Frosteinbruch, Unwetter oder auch Hilfskräfte, die in Qualität und Quantität unzumutbar sind, usw.) haftet die Fa. Organmodelle Deutschland nicht. Eine schneefreie Zufahrts- und Aufbaufläche ist Grundvoraussetzung für die Aufstellung. Eine Aufstellung im Freien ohne Witterungsschutz gegen Schneefall und Regen kann nicht erfolgen. Reklamationen sind sofort bei der Übergabe zu melden. Die Abholung sämtlicher Ausstattung wird bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart.

Des Weíteren werden nicht bestellte Leistungen mit einem Mehraufwand von 20 % berechnet. Jede außervertragliche Änderung kann zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen, wobei dem Vermieter der gesamte Mietpreis zusteht. Eine frühzeitige Bestellung, Anzahlung und Bereitstellung der prüffähigen Daten des Kunden ist Grundvoraussetzung für ein Geschäft. Der Kunde ist verpflichtet ORGANMODELLE Deutschland bei Vertragserteilung innerhalb von maximal 24 Stunden eine seiner Bankverbindungen vollständig mitzuteilen, da eine Bestätigung von ORGANMODELLE Deutschland nicht ohne Bonitätsprüfung des Kunden erfolgt. Verzögerungen, welche mit evtl. Preiserhöhungen verbunden sein können, trägt vollständig der Kunde.

Bei einer vertragswidrigen Außenaufstellung gilt eine Pauschale von 500,00 €/netto als grundsätzlich vereinbart.

§ 4

Der Kunde hat folgende Verpflichtungen zu erfüllen:

  • Vor- und Nachbearbeitung des für die Aufstellung vorgesehenen Geländes bzw. der Räumlichkeiten
  • Kostenfreie Bereitstellung evtl. nötiger Montagehilfen (Stapler, Aufzüge ...)
  • Einholung sämtlicher behördlicher Genehmigungen, ggf. auch rechtzeitige Bauanzeige beim örtlichen Bauamt für eine temporäre Überdachung des Mietmaterials
  • Sicherung der Befahrbarkeit der Zu- und Abfahrtswege und des Veranstaltungsgeländes für Lastzüge bis 10 t Nutzlast, bzw. Achslast von 3 t bis Aufbauplatz
  • evtl. Gewährleistung einer gemeinsamen Besichtigung des Gelände / der Räume vor Aufbau
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Abbau
  • Anliegen eines ebenen, waagerechten und tragfähigen Montageuntergrundes (bei Außenveranstaltung Bitumen, Pflaster)

§ 5

Der abgeschlossene Vertrag ist nur mit einer Abstandszahlung von 80 % der Gesamtsumme zu kündigen. Ersatzaufträge werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter akzeptiert.

§ 6

Der Kunde bestätigt dem Mitarbeiter des Lieferanten die ordnungsgemäße Übergabe der Mietsache schriftlich. Nach Fertigstellung des Aufbaus ist der Kunde dadurch mit der Mietsache uneingeschränkt einverstanden. Anfallende Gebühren für die Gebrauchsabnahme trägt der Kunde. Nach Beendigung der vereinbarten Mietzeit hat der Kunde das Mietobjekt dem Lieferanten oder dessen Beauftragten gegen unterschriftliche Bestätigung zu übergeben. Er ist verpflichtet, Beschädigungen bzw. Verluste anzuzeigen oder mängelfreie und vollständige Rückgabe ausdrücklich schriftlich zu versichern. Der Kunde haftet für Sachschäden und Personenschäden, die durch den Betrieb der Mietsachen entstehen. Der Kunde hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Der Kunde bestätigt eine ordnungsgemäße Übernahme, wenn er nicht bei Lieferung sofort reklamiert. Der Kunde ist verpflichtet, Beschädigungen und Verlust bei der Rückgabe zu melden. Der Mieter ist selbst für die Bereitstellung einer Besicherung während des Mietzeitraumes verantwortlich. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache (§ 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB) wird ausgeschlossen. Der Vermieter hat den Mieter auf die ordnungsgemäße Handhabung der Mietsache hingewiesen. Bei Verletzung der hieraus resultierenden Pflichten durch den Mieter übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter haftet darüber hinaus nicht für selbstverschuldete Unfälle des Mieters im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietsache.

§ 7

Konstruktionsveränderungen jeglicher Art an der Mietsache sind untersagt. Sollte es bei Mietobjekten zu Lockerungen von Konstruktionsseilen kommen, hat der Mieter den Vermieter sofort zu benachrichtigen und erste Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Dem Kunden ist untersagt, ohne Zustimmung der Vermieters Veränderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen an den Mietsachen vorzunehmen, vornehmen zu lassen oder auch zu dulden. Dem Mieter ist es untersagt, den Aufstellungsort der Mietsache nach Aufstellung und Abnahme zu verändern. 

§ 8

Haftung des Kunden tritt ein für:

  • alle Verschlechterungen und Beschädigungen, die nach der Übergabe an der/den Mietsachen, deren Ausstattung und des Zubehörs eintreten
  • übermäßige Verunreinigung durch Nässe, Schnee, Schmutz, Hitze sowie unsachgemäße Handhabung
  • Diebstähle der Mietgegenstände, Ausstattung oder Zubehör
  • Untergang der Mietgegenstände
  • Unvermögen zur Herausgabe, auch wenn er dies nicht zu vertreten hat
  • Kosten für Reparaturen, Instandsetzung und Wiederherstellung des alten Zustandes
  • Schäden an eingebrachten Sachen

Kundenhaftung beginnt mit Übergabe des Vertragsgegenstandes, der Mietsache, der bestellten Ware und endet mit abgeschlossenem Abtransport.

§ 9

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Fa. Organmodelle Deutschland. Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich auch auf verarbeitete Gegenstände und im Falle der Weiterveräußerung auf die Kaufpreisforderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

§ 10

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Ausführungen sowie persönliche Daten bleiben unser Eigentum, werden selbstverständlich vertraulich behandelt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung verwendet werden.

§ 11

Die Fa. Organmodelle Deutschland darf den Kunden auf seiner WebSite oder in anderen Medien nicht als Referenzkunden nennen, darf die erbrachten Leistungen jedoch zu Demonstrationszwecken öffentlich aber anonym wiedergeben oder auf sie hinweisen.

§ 12

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 13

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen ist Erfurt.